Das Freibad Seeheim-Jugenheim wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden.
Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen sollen die Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung neuen Regelungen gerecht werden.
Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.
1. Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
- Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung der Becken
- Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich
- Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür und auf dem Parkplatz
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten
- Nutzer, die gegen die Regelungen und Anweisungen des Personals verstoßen, können des Bades verwiesen werden
- Halten Sie bitte auf den Bänken auch die Abstandsregeln ein
2. Allgemeine Hygienemaßnahmen
- Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Corona-Virus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen
- Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene)
- Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Stationen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist
- Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette)
- Die Warmwasserduschen sind leider aufgrund der Pandemie nicht geöffnet
- Solange nur die Kaltwasserduschen im Außenbereich genutzt werden können, waschen Sie sich dort bitte gründlich ab. Verzichten Sie hierbei bitte auf Seife
- Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben im Ein- und Ausgangsbereich getragen werden, sowie bei Gesprächen mit den Mitarbeitenden
3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
- Halten Sie die aktuell gebotenen Abstandsregeln ein. In gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie bitte bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist
- WC-Bereiche dürfen nur unter Einhaltung der aktuell gültigen Sicherheitsabstände betreten und genutzt werden
- In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals
- In den Schwimmbecken und im gesamten Badbereich muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden, vermeiden Sie Gruppenbildungen
- Jede Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn)
- Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals
- Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung von den Abstandsregeln ihrer Kinder verantwortlich
- Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen
- Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie gegebenenfalls, bis der Weg frei ist
- Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad